FIFA hebt Transfersperre für den 1. FC Köln vorzeitig auf

Der 1 FC Köln könnte schon ein paar Tage vor Ablauf der Transfersperre wieder vertragslose Spieler verpflichten.

Die FIFA hat die Transfersperre des 1. FC Köln vorzeitig aufgehoben.
Image: Die FIFA hat die Transfersperre des 1. FC Köln vorzeitig aufgehoben.  © Imago

Der Fußball-Weltverband FIFA hat die Transfersperre gegen den 1. FC Köln mit sofortiger Wirkung aufgehoben - wenige Wochen, bevor die Sanktion ohnehin ausgelaufen wäre.

Das teilte der Zweitligist am Donnerstag mit. Der Klub könnte damit ab sofort vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb registrieren. In der zum 1. Januar beginnenden Transferphase dürfen die Kölner nach der einjährigen Sperre ohnehin wieder regulär tätig werden. Dass der Klub aufgrund dieser Entwicklung frühzeitig Transfers tätigt, ist nicht zu erwarten.

Eckdaten der Saison 2024/25

  • DFL Supercup: 17.08.2024
  • DFB-Pokal 1. Runde: 16.-19.08. & 27.-28.08.2024
  • Bundesliga, 1. Spieltag: 23.-25.08.2024
  • Bundesliga, 34. Spieltag: 17.05.2025
  • 2. Bundesliga, 1. Spieltag: 02.-04.08.2024
  • 2. Bundesliga, 34. Spieltag: 18.05.2025
  • DFB-Pokalfinale: 24.05.2025

Hintergrund der FIFA-Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra. Der Spieler hatte seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau einseitig gekündigt, der russische Klub beschwerte sich bei der FIFA und hatte damit Erfolg: Den Moskauern wurde eine Entschädigung zugesprochen, zudem drohte einem potenziellen neuen Arbeitgeber Diarras eine Transfersperre.

Schadensersatzforderung?

Letztlich entschied der EuGH im vergangenen Oktober allerdings, dass die Rechtsgrundlagen im Transferreglement, auf denen auch die Verurteilung der Kölner basiert, europarechtswidrig sind. In dieser Woche hob die FIFA nun das Verbot der Registrierung neuer Spieler auf, das auch für Kölner Jugendteams galt. Ob der Klub nun Schadensersatzforderung gegen die FIFA erhebt, ist noch unklar.

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Der FC sieht sich vor allem mit Blick auf die Beweislastumkehr bestätigt: Nach aktuellen FIFA-Regeln muss der aufnehmende Verein beweisen, dass er den Spieler nicht zum Vertragsbruch angestiftet hat. Der FC habe gegenüber der FIFA und auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS "immer wieder die Ansicht vertreten, dass diese Regelung rechtswidrig ist", teilte der Klub mit. Der EuGH habe diese Rechtsauffassung nun "ausdrücklich bestätigt".

Ursächlich für die FIFA-Strafe war im Januar 2022 die Verpflichtung des slowenischen Teenagers Jaka Potocnik. Dieser hatte seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt und kurz darauf beim FC unterschrieben. Die Slowenen legten erfolgreich Beschwerde bei der FIFA ein. Die Kölner wehrten sich unter anderem vor dem CAS, im Dezember 2023 trat die Registrierungssperre aber in Kraft. Die Kölner stiegen am Ende der Saison in die 2. Bundesliga ab.

SID

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