Anwar El Ghazi verhöhnt nach gewonnen Rechtsstreit Ex-Verein Mainz 05

Der FSV Mainz 05 hat die Berufungsklage gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi verloren. Der Profi geht daraufhin in den sozialen Medien in die Offensive.

Anwar El Ghazi gewinnt Rechtsstreit gegen Ex-Klub Mainz 05.
Image: Anwar El Ghazi gewinnt Rechtsstreit gegen Ex-Klub Mainz 05.  © DPA pa

Fußballprofi Anwar El Ghazi hat nach dem Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Club FSV Mainz 05 verbal nachgetreten.

"Offenbar reichen dem Vorstand des Vereins die regelmäßigen Niederlagen auf dem Fußballplatz nicht, deshalb fordern sie immer wieder neue Niederlagen vor deutschen Gerichten!", schrieb El Ghazi in den sozialen Medien.

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Mainz 05 hatte am Mittwoch eingeräumt, mit seiner Berufung im Fall El Ghazi gescheitert zu sein. «Wir haben die Entscheidung des Gerichtes zu akzeptieren, das in dem Verhalten und Handeln unseres Arbeitnehmers nach dem abscheulichen Attentat der Hamas in 2023 keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung gesehen hat», erklärte Stefan Hofmann, der Vereins- und Vorstandsvorsitzende des Bundesligisten.

Der Club hatte dem mittlerweile 30 Jahre alten El Ghazi nach einem propalästinensischen Instagram-Post nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober gekündigt. Das Arbeitsgericht hatte im Juli die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, Mainz war vor das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht gezogen - und kassierte eine Abfuhr.

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El Ghazi: "Verblendete Vorstandsmitglieder"

"Ich bin den deutschen Gerichten dankbar, dass sie für Gerechtigkeit gesorgt und die haltlosen und unsinnigen Behauptungen des Vereins durchschaut haben", schrieb El Ghazi. Er sprach bei der Vereinsführung von "verblendeten Vorstandsmitgliedern des FSV Mainz 05".

Die Kammer habe die Posts objektiv ausgelegt und sei in der erforderlichen Interessenabwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Eine fristlose Kündigung sei folglich nicht gerechtfertigt gewesen, hatte es am Mittwoch in der Mainzer Mitteilung geheißen.

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"Inhaltlich halten wir allerdings an unserer Position fest: Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die Mainz 05 ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten auch in Zukunft ausgeschlossen", hatte Hofmann erklärt.

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SID

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