FC Bayern München: Christoph Freund über Spurs-Rückkaufsrecht für Harry Kane
Sky Info: Keine Kane-Klausel! - Freund reagiert auf Levy-Aussagen
20.09.2023 | 21:58 Uhr
Tottenham-Boss Daniel Levy sorgte jüngst mit Aussagen über ein Rückkaufsrecht auf Superstar Harry Kane für Aufsehen. Nun hat sich Bayerns Sportdirektor Christoph Freund zu der angeblichen Klausel im Vertrag des Stürmers geäußert - die Aussagen decken sich mit aktuellen Sky Informationen.
"Natürlich", antwortete Spurs-Boss Daniel Levy einem Bericht des Evening Standard zufolge am Dienstag dieser Woche bei einem Fan-Forum auf die Frage nach einer Rückkaufklausel für Harry Kane. Diese Klausel sei Teil des Deals mit den Münchnern gewesen. Über die Bedingungen der Klausel und die Höhe eines möglichen Rückkauf-Betrags machte der 61 Jahre alte Unternehmer keine weiteren Angaben.
Kane war im Sommer nach 19 Jahren bei seinem Londoner Heimatverein für 100 Millionen Euro Ablöse nach München gewechselt, wo er einen Vierjahresvertrag erhielt. In einer Botschaft an die Fans sagte er damals: "Das ist kein Abschied für immer, man weiß nie, wie sich die Dinge entwickeln. Wir sehen uns bald wieder..."
Freund: "Wird eine Ära prägen"
Nun hat sich Bayerns Sportdirektor Christoph Freund im Vorfeld des Champions-League-Auftaktspiels der Münchner gegen Manchester United gegenüber DAZN zu dem angeblichen Rückkaufrecht geäußert.
"Wir geben nie etwas preis über Vertragsdetails. Klar ist, dass Harry richtig gern hier ist und einen Vierjahresvertrag hat. Wir planen langfristig mit ihm und er wird eine Ära prägen, davon bin ich überzeugt. Er hat große Ziele für die nächsten Jahre mit dem FC Bayern", so der 46-Jährige.
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Auf die Frage, ob Kane dank einer Klausel schon bald wieder zurück zu Tottenham kehren könnte, antwortete der FCB-Sportdirektor: "Nein, davon gehe ich nicht aus. Sonst hätten wir diesen Transfer nicht getätigt."
Sky Info: Spurs haben keine Rückkaufklausel
Freunds eher zurückhaltende Aussagen decken sich mit aktuellsten Sky Informationen. Demnach haben die Spurs keine Rückkaufklausel für Kane. Sie haben lediglich ein Matching-Right, also eine Art Erstverhandlungsrecht.
Anders erklärt bedeutet das: Erreicht die Bayern ein Angebot für ihren Stürmerstar Kane, dann müssen die Londoner um Boss Levy sofort über die Höhe informiert werden, sodass sie umgehend für Kane mitbieten könnten. Ein Rückkaufsrecht besteht allerdings keineswegs.
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