Einspruch erfolgreich: Schalkes Ndiaye wird nicht gesperrt

Der FC Schalke 04 hat im Nachgang des unberechtigten Feldverweises gegen Moussa Ndiaye beim Auswärtsspiel am Sonntag (12.04.) in Elversberg Einspruch eingelegt

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Muslic on fire! Platzverweis nach Fehlentscheidung

Diesem wurde am Tag nach dem 2:1-Sieg im Saarland durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes stattgegeben. Eine Sperre entfällt damit.

Ndiaye war von Schiedsrichter Michael Bacher in der 51. Minute wegen eines vermeintlichen Foulspiels an Lukas Petkov mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden.

Nach telefonischer Anhörung des Unparteiischen durch das Sportgericht und einer Inaugenscheinnahme der Fernsehbilder steht fest, dass in dem Zweikampf tatsächlich der Elversberger Spieler gefoult hat, während Schalkes Nummer 16 selbst kein Vergehen begangen hat.

Gelb gegen Ndiaye bleibt bestehen

Bacher hat eingeräumt, dass er sich in Bezug auf den regelwidrig handelnden Spieler geirrt hat und Ndiaye in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen hat.

Damit liegt eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. In diesem Ausnahmefall ist gemäß § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich und geboten. Diese Regelung steht auch im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der FIFA und der UEFA. Die erste in diesem Spiel verhängte Verwarnung (Gelbe Karte in der 7. Minute) gegen Ndiaye bleibt weiterhin bestehen.

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