Der VfB Stuttgart hat keine Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu befürchten. Das Verfahren wurde eingestellt.
Kurz vor dem Restart der Bundesliga im Januar war eine Strafanzeige gegen die VfB-Präsidiumsmitglieder um Präsident Claus Vogt sowie dessen Stellvertreter Rainer Adrion und Christian Riethmüller bekannt geworden.
Der damals geäußerte Vorwurf: Veruntreuung von Vereinsgeldern.
Kein Anfangsverdacht gegeben
Konkret drehte sich der Inhalt der Strafanzeige um die Rolle von Beiratsmitglied Marc Nicolai Schlecht, der auch als Mannschaftsarzt für das Oberligateam der VfB-Frauen tätig war. Da das Frauenteam im vergangenen September rückwirkend zum Juli 2022 vom e.V. in die AG ausgegliedert wurde, entstand der Vorwurf einer verbotenen Doppeltätigkeit für e.V. und AG.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren unter Anwendung des § 152 Abs. 2 StPO eingestellt. Sie sieht demnach keinen Anfangsverdacht, der niedrigste Verdachtsgrad im deutschen Strafrecht liegt also nicht vor.